Datenschutz

Hinweis auf Ihr Widerspruchsrecht gegen Veröffenftlichungen im Pfarrbrief/Pfarrnachrichten/Aushängen/Internet

Nach dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG), veröffenftlicht im Amtsblatt 2018, Nr. 3, können besondere Ereignisse (Alters- und Ehejubiläen, Geburten, Sterbefälle, Ordens- und Priesterjubiläen) in kirchlichen Publikationsorganen (z.B. Aushang, Pfarrnachrichten und Kirchenzeitung) mit Name und Datum veröffentlicht werden, wenn der Betroffene der Veröffentlichung nicht rechtzeitig schrifflich oder in sonstiger geeigneter Form bei der zuständigen Kirchengemeinde widersprochen hat.

Die besonderen Ereignisse werden auch im Internet durch die Einstellung der Pfarrnachrichten auf der Homepage der Kirchengemeinde veröffentlicht werden Außerdem werden die kirchlichen Amtshandlungen (z.B. Taufen, Erstkommunion, Firmung, Trauung) mit Name und Datum sowie die Messdienerpläne im Aushang/Internet veröffentlicht

Gemeindemitglieder, die keine Veröffentlichung ihrer entsprechenden Daten in den Pfarrnachrichten/Aushang und/oder im Internet wünschen, werden gebeten, dies dem zuständigen Pfarramt St. Jakobus Ennigerloh bzw. in den Gemeindebüros Enniger, Ostenfelde und Westkirchen mitzuteilen.
Der Widerspruch muss rechtzeitig vor dem Ereignis bzw. der Veröffentlichung beim Pfarramt eingelegt werden.

 

Gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter

Wir haben für unsere Einrichtung einen Datenschutzbeauftragten bestellt.
Christel Dierkes
Bischöfliches Generalvikariat Münster
Fachstelle IT-Sicherheit und Datenschutz
Datenschutzbeauftragte Kirchengemeinden
Domplatz 27
48143 Münster
Telefon: 0251 495–17056
E-Mail: datenschutz-kirchengemeinden@bistum-muenster.de